Frage:
Kann man einen Flug ,den man gebucht hat wieder rückgangig machen?
2008-06-03 06:18:40 UTC
War gestern im Reisebüro Thomas Cook und habe einen Flug gebucht für 653 Euro. Doch grade habe ich nachgeguckt das es nur einen Tag später genau den selben Flug für nur 397 Euro gibt. Das hat mich vielleicht geärgert..
Kann mir jemand vielleicht sagen ob man diesen Flug den ich schon gebucht habe wieder rückgangig machen?
Sechs antworten:
stormi
2008-06-03 09:55:55 UTC
geh ins reisebüro und sage es ihnen.

du mußt dann eine umbuchungspauschale bezahlen. aber bei der differnz dürfte sich die umbuchung dennoch lohnen!

stornieren kann man seine flüge fast immer. nur sind damit meistens kosten verbunden. da es sich nicht um ein schnäppchenflug handelte (wenn man mal den preis betrachtet) wird er sich auch umbuchen/stornieren lassen. meistens lassen sich schnäpchenflüge nicht umbuchen!!



viel erfolg

stormi
\
2008-06-03 13:26:06 UTC
Hast du nun den Flug gebucht oder dafür auch ein Ticket bestellt? Darin besteht nämlich ein wichtiger Unterschied! Wenn du nur eine Buchung gemacht hast (also einen Flugplatz reservierern liesst), so kannst du diese ohne weitere Folgen für dich annullieren lassen. Anders sieht es aus, wenn du ein Ticket für deinen geplanten Flug bestellt hast. Rechtlich hast du dich damit gebunden (einen Kaufvertrag abgeschlossen), aus dem nur bei gegenseitigem Einverständnis ein Rücktritt möglich ist. Nachfragen in deinem Reisebüro wäre dazu der erste Schritt.
Professoressa
2008-06-03 18:48:01 UTC
Ja, kannst Du, Du mußt aber Stornogebühren bezahlen, die dann wiederum dann auch nicht merh so viel billiger als der billigere Flug.
Lisa P
2008-06-03 15:51:22 UTC
Die Frage kann man so nicht beantworten, da wir nicht wissen, ob es sich um einen Linien- oder Charterflug handelt, da beide unterschiedliche Bedingungen haben!



Ists ein Charterflug, gibt es einige Veranstalter, bei denen die Buchung automatisch 2 Tage auf Option ist und man diese, wenn das Reisebüro es denn will, ändern könnte. Bist du also eine sehr gute Kundin, kann es sein, dass sich das Reisebüro darauf einlässt, da diese ja zufriedene Kunden möchte. Eine rechtliche Grundlage gibt es aber dafür nicht!



Ruf also am besten mal im Reisebüro an und frage nach den Flugbedingungen!
2008-06-03 13:24:59 UTC
Ja - aber es wird teuer ...



"Ja, dazu muss uns Ihr Umbuchungs- oder Stornierungsauftrag schriftlich per Email, Fax oder Post zugehen. Maßgeblich für die Umbuchungs- oder Stornokonditionen ist das Datum des Eingangs Ihrer Nachricht (per Post) bei uns bzw. die Uhrzeit des Eingangs Ihrer Nachricht (per Email oder Fax). Emails oder Faxe, die uns außerhalb unserer Servicezeiten erreichen, können erst am Folgetag mit den dann gültigen Umbuchungs- oder Stornokonditionen bearbeitet werden.



Wie hoch sind dabei die entstehenden Kosten?

Die Umbuchungs- oder Stornokonditionen finden Sie in den AGB des jeweiligen Veranstalters, die Sie bei Buchungsabschluss bestätigt haben. ..."
wild_thingxxx
2008-06-03 13:24:02 UTC
Nur auf Kulanzbasis... Es gibt ja keinen "wichtigen Grund" für die Umbuchung, wie z.B. Krankheit oder Todesfall. Auch eine Reiserücktrittversicherung würde hier nur zum Teil greifen. Und auch nicht in jedem Fall....



Schade... :-(


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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